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Möglichkeiten zum Erlangen der allgemeinen Hochschulreife

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Gymnasium Prüfung für Schüler/-innen des Gymnasium
Prüfung Abiturprüfung in 5 Fächern: davon 3 schriftlich und 2 mündlich; Deutsch, Mathematik sowie eine Fremdsprache sind verpflichtende Abiturfächer, wobei die Prüfung in M und D schriftlich abgelegt werden muss, in der FS kann zwischen mündlicher und schriftlicher Prüfung gewählt werden.
Dokumentation Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife; Leistungen aus der 11. und 12. Jahrgangsstufe werden in das Gesamtergebnis eingerechnet
Fundstelle Art. 9 BayEUG; §§ 74 – 89 GSO

 

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Externen Prüfung am Gymnasium Antrag auf Zulassung bis spätestens 15. Dezember an der Schule, an der die Prüfung abgelegt werden soll
Prüfung Prüfung in 8 Fächern (in der Regel: 4 schriftlich, 4 mündlich); verpflichtend: Deutsch, Mathematik, 2 Fremdsprachen, Geschichte, 1 Naturwissenschaft
Dokumentation Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife; in das Zeugnis fließen ausschließlich Prüfungsleistungen ein (Ausnahme: § 95, Abs.2)
Fundstelle Art. 9 BayEUG; §§ 90 - 95 GSO

 

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Abendgymnasium  Voraussetzungen:
  • abgeschlossene Berufsausbildung oder mindestens zweijährige Berufstätigkeit;
  • Mindestalter: 18 Jahre;
  • mittlerer Schulabschluss oder erfolgreiche Absolvierung eines Vorkurses + Bestehen einer Probezeit
  • Berufstätigkeit während des Besuchs des Abendgymnasiums
führt in 4 Jahren zur allgemeinen Hochschulreife
Prüfung Abiturprüfung in 5 Fächern: davon 3 schriftlich, 2 mündlich; Deutsch und Mathe: verpflichtend schriftlich; ebenfalls verpflichtend: Prüfung in einer Fremdsprache, einer Naturwissenschaft und einem GPR-Fach
Dokumentation Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife; Leistungen aus der 11. und 12. Jahrgangsstufe werden in das Gesamtergebnis eingerechnet
Fundstelle § 32a GSO; §§ 74 – 89 GSO; insbesondere § 75, Absatz 3 GSO; § 84, Absatz 3 GSO

 

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Kolleg  Voraussetzungen:
  • Abgeschlossene Berufsausbildung oder eine regelmäßige Berufstätigkeit von mindestens zwei Jahren
  • Im Schuljahr der Anmeldung Mindestalter von 18 Jahren
  • Mittlerer Schulabschluss oder das erfolgreiche Durchlaufen des Vorkurses oder das erfolgreiche Ablegen einer Aufnahmeprüfung
  • Bestehen einer Probezeit

Führt in 3 Jahren zur allgemeinen Hochschulreife

Prüfung Abiturprüfung in 5 Fächern: davon 3 schriftlich und 2 mündlich; Deutsch, Mathematik sowie eine Fremdsprache sind verpflichtende Abiturfächer, wobei die Prüfung in M und D schriftlich abgelegt werden muss, in der FS kann zwischen mündlicher und schriftlicher Prüfung gewählt werden.
Dokumentation Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife; Leistungen aus der 11. und 12. Jahrgangsstufe werden in das Gesamtergebnis eingerechnet
Fundstelle  § 32a GSO; §§ 74 – 89 GSO

  

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Begabtenprüfung Voraussetzungen:

Abgeschlossene Berufsausbildung und im Anschluss daran eine mindestens fünfjährige Berufstätigkeit. Die Hauptwohnung muss in Bayern sein. Das Mindestalter beträgt 25 Jahre.

Möglichkeit des Erwerbs der allgemeinen Hochschulreife mit nur einer Fremdsprache

Prüfung Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und mündlichen Teil.
Der schriftliche Teil umfasst
  • eine Aufgabe aus einem wissenschaftlichen Fachgebiet nach eigener Wahl,
  • Deutsch,
  • Mathematik oder eine zugelassene Fremdsprache.

Der mündliche Teil umfasst

  • das wissenschaftliche Fachgebiet
  • eine zugelassene Fremdsprache oder Mathematik,
  • Geschichte,
  • ein Fach aus der Fächergruppe Erdkunde, Sozialkunde, Wirtschafts- und Rechtslehre oder aus der Fächergruppe Biologie, Physik, Chemie.

Die Prüfung erfolgt zweimal jährlich am Kultusministerium

Dokumentation Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife
Fundstelle Verordnung über die Prüfung für den Hochschulzugang von besonders befähigten Berufstätigen (Begabtenprüfungsordnung) vom 12. August 1986, KWMBI I 1986, S. 426

 

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Fachoberschule (FOS 13 + 2. Fremdsprache)  Voraussetzung:
  • mittlerer Schulabschluss mit mind. 3,5 in Mathe, Deutsch, Englisch (Ersatzfremdsprache – vgl. § 40)
  • Vorrückungserlaubnis für Jahrgangsstufe 11 am Gymnasium
Möglichkeit des Besuchs eines Vorkurses für geeignete Bewerber des M-Zweigs der Mittelschule sowie des H-Zweigs der zweistufigen Wirtschaftsschule (vgl. § 29) – Abschluss des Vorkurses mit mind. Note 4 in allen Fächern

Voraussetzung für Eintritt in Jahrgangsstufe 13:

  • Notendurchschnitt mind. 2,8 im Fachabitur
Prüfung Schriftliche Prüfung in Deutsch, Mathe, Englisch sowie im Profilfach jeweiligen Ausbildungsrichtung (vgl. § 64)
Mündliche Prüfung in Englisch
+ Nachweis der notwendigen Kenntnisse in einer 2. Fremdsprache (vgl. § 73, Absatz 1)
+ Seminararbeit (vgl. § 46)
Dokumentation Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife
Fundstelle § 27 FOBOSO; § 29 FOBOSO; § 62 Absatz 3 FOBOSO; § 64 FOBOSO; §73 FOBOSO

 

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Spätberufenenseminar  Als Bewerber können aufgenommen werden:
  • Schüler (nur männlich! Alter: 15 – 30 Jahre) mit qualifizierendem Hauptschulabschluss oder mittlerem Bildungsabschluss werden in einer zweijährigen Einführungsklasse (Vorkurs G und Klasse 10a) auf die Qualifizierungsphase (Jahrgangsstufe 11 und 12) vorbereitet.
  • Absolventen der Realschule, die in den Kernfächern einen Notendurchschnitt von mindestens 3,00 (in D, M und E) nachweisen, werden in einer einjährigen Einführungsklasse (Klasse 10b) auf die Qualifizierungsphase des achtjährigen Gymnasiums vorbereitet.
  • Schüler, die aus irgendeinem Grund ihr Studium an einer weiterführenden Schule aufgegeben haben, können in eine der beiden Einführungsklassen (Vorkurs G oder 10a) aufgenommen werden, falls keine schulrechtlichen Bestimmungen eine Aufnahme verhindern.
Prüfung Abiturprüfung in 5 Fächern: davon 3 schriftlich und 2 mündlich; Deutsch, Mathematik sowie eine Fremdsprache sind verpflichtende Abiturfächer, wobei die Prüfung in M und D schriftlich abgelegt werden muss, in der FS kann zwischen mündlicher und schriftlicher Prüfung gewählt werden.
Dokumentation Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife; Leistungen aus der 11. und 12. Jahrgangsstufe werden in das Gesamtergebnis eingerechnet
Fundstelle  § 32a GSO; §§ 74 – 89 GSO

 

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Berufsoberschule (BOS 13 - 2. Fremdsprache)  Voraussetzung:
  • mittlerer Schulabschluss mit mind. 3,5 in Mathe, Deutsch, Englisch (Ersatzfremdsprache – vgl. § 40)
  • Vorrückungserlaubnis für Jahrgangsstufe 11 am Gymnasium
+ notwendige berufliche Vorbildung (vgl. § 28)
Möglichkeit der Besuch eines Vorkurses

 

Ohne mittleren Bildungsabschluss, aber mit notwendiger beruflicher Vorbildung: Möglichkeit des Besuches einer Vorklasse nach bestandener Aufnahmeprüfung (vgl. § 31)

Prüfung Schriftliche Prüfung in Deutsch, Mathe, Englisch sowie im Profilfach jeweiligen Ausbildungsrichtung (vgl. § 64)
Mündliche Prüfung in Englisch
+ Nachweis der notwendigen Kenntnisse in einer 2. Fremdsprache (vgl. § 73, Absatz 1)
+ Seminararbeit (vgl. § 46) 
Dokumentation Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife
Fundstelle § 28 FOBOSO; § 30 FOBOSO; § 31 FOBOSO; § 62 Abs 3 FOBOSO; § 73 FOBOSO

 

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Externenprüfung an der BOS (+ 2. Fremdsprache) Meldung bis 1. März an der Schule
Prüfung Schriftliche Prüfung in Deutsch, Mathe, Englisch sowie im Profilfach jeweiligen Ausbildungsrichtung (vgl. § 64)

Geschichte und drei weitere Fächer

+ Nachweis der notwendigen Kenntnisse in einer 2. Fremdsprache (vgl. § 73, Absatz 1)

Dokumentation Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife
Fundstelle  § 73 Abs.8; §§ 74-76 FOBOSO