Möglichkeiten zum Erlangen der allgemeinen Hochschulreife
Gymnasium | Prüfung für Schüler/-innen des Gymnasium |
Prüfung | Abiturprüfung in 5 Fächern: davon 3 schriftlich und 2 mündlich; Deutsch, Mathematik sowie eine Fremdsprache sind verpflichtende Abiturfächer, wobei die Prüfung in M und D schriftlich abgelegt werden muss, in der FS kann zwischen mündlicher und schriftlicher Prüfung gewählt werden. |
Dokumentation | Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife; Leistungen aus der 11. und 12. Jahrgangsstufe werden in das Gesamtergebnis eingerechnet |
Fundstelle | Art. 9 BayEUG; §§ 74 – 89 GSO |
Externen Prüfung am Gymnasium | Antrag auf Zulassung bis spätestens 15. Dezember an der Schule, an der die Prüfung abgelegt werden soll |
Prüfung | Prüfung in 8 Fächern (in der Regel: 4 schriftlich, 4 mündlich); verpflichtend: Deutsch, Mathematik, 2 Fremdsprachen, Geschichte, 1 Naturwissenschaft |
Dokumentation | Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife; in das Zeugnis fließen ausschließlich Prüfungsleistungen ein (Ausnahme: § 95, Abs.2) |
Fundstelle | Art. 9 BayEUG; §§ 90 - 95 GSO |
Abendgymnasium | Voraussetzungen:
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Prüfung | Abiturprüfung in 5 Fächern: davon 3 schriftlich, 2 mündlich; Deutsch und Mathe: verpflichtend schriftlich; ebenfalls verpflichtend: Prüfung in einer Fremdsprache, einer Naturwissenschaft und einem GPR-Fach |
Dokumentation | Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife; Leistungen aus der 11. und 12. Jahrgangsstufe werden in das Gesamtergebnis eingerechnet |
Fundstelle | § 32a GSO; §§ 74 – 89 GSO; insbesondere § 75, Absatz 3 GSO; § 84, Absatz 3 GSO |
Kolleg | Voraussetzungen:
Führt in 3 Jahren zur allgemeinen Hochschulreife |
Prüfung | Abiturprüfung in 5 Fächern: davon 3 schriftlich und 2 mündlich; Deutsch, Mathematik sowie eine Fremdsprache sind verpflichtende Abiturfächer, wobei die Prüfung in M und D schriftlich abgelegt werden muss, in der FS kann zwischen mündlicher und schriftlicher Prüfung gewählt werden. |
Dokumentation | Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife; Leistungen aus der 11. und 12. Jahrgangsstufe werden in das Gesamtergebnis eingerechnet |
Fundstelle | § 32a GSO; §§ 74 – 89 GSO |
Begabtenprüfung | Voraussetzungen:
Abgeschlossene Berufsausbildung und im Anschluss daran eine mindestens fünfjährige Berufstätigkeit. Die Hauptwohnung muss in Bayern sein. Das Mindestalter beträgt 25 Jahre. Möglichkeit des Erwerbs der allgemeinen Hochschulreife mit nur einer Fremdsprache |
Prüfung | Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und mündlichen Teil. Der schriftliche Teil umfasst
Der mündliche Teil umfasst
Die Prüfung erfolgt zweimal jährlich am Kultusministerium |
Dokumentation | Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife |
Fundstelle | Verordnung über die Prüfung für den Hochschulzugang von besonders befähigten Berufstätigen (Begabtenprüfungsordnung) vom 12. August 1986, KWMBI I 1986, S. 426 |
Fachoberschule (FOS 13 + 2. Fremdsprache) | Voraussetzung:
Voraussetzung für Eintritt in Jahrgangsstufe 13:
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Prüfung | Schriftliche Prüfung in Deutsch, Mathe, Englisch sowie im Profilfach jeweiligen Ausbildungsrichtung (vgl. § 64) Mündliche Prüfung in Englisch + Nachweis der notwendigen Kenntnisse in einer 2. Fremdsprache (vgl. § 73, Absatz 1) + Seminararbeit (vgl. § 46) |
Dokumentation | Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife |
Fundstelle | § 27 FOBOSO; § 29 FOBOSO; § 62 Absatz 3 FOBOSO; § 64 FOBOSO; §73 FOBOSO |
Spätberufenenseminar | Als Bewerber können aufgenommen werden:
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Prüfung | Abiturprüfung in 5 Fächern: davon 3 schriftlich und 2 mündlich; Deutsch, Mathematik sowie eine Fremdsprache sind verpflichtende Abiturfächer, wobei die Prüfung in M und D schriftlich abgelegt werden muss, in der FS kann zwischen mündlicher und schriftlicher Prüfung gewählt werden. |
Dokumentation | Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife; Leistungen aus der 11. und 12. Jahrgangsstufe werden in das Gesamtergebnis eingerechnet |
Fundstelle | § 32a GSO; §§ 74 – 89 GSO |
Berufsoberschule (BOS 13 - 2. Fremdsprache) | Voraussetzung:
Möglichkeit der Besuch eines Vorkurses
Ohne mittleren Bildungsabschluss, aber mit notwendiger beruflicher Vorbildung: Möglichkeit des Besuches einer Vorklasse nach bestandener Aufnahmeprüfung (vgl. § 31) |
Prüfung | Schriftliche Prüfung in Deutsch, Mathe, Englisch sowie im Profilfach jeweiligen Ausbildungsrichtung (vgl. § 64) Mündliche Prüfung in Englisch + Nachweis der notwendigen Kenntnisse in einer 2. Fremdsprache (vgl. § 73, Absatz 1) + Seminararbeit (vgl. § 46) |
Dokumentation | Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife |
Fundstelle | § 28 FOBOSO; § 30 FOBOSO; § 31 FOBOSO; § 62 Abs 3 FOBOSO; § 73 FOBOSO |
Externenprüfung an der BOS (+ 2. Fremdsprache) | Meldung bis 1. März an der Schule |
Prüfung | Schriftliche Prüfung in Deutsch, Mathe, Englisch sowie im Profilfach jeweiligen Ausbildungsrichtung (vgl. § 64)
Geschichte und drei weitere Fächer + Nachweis der notwendigen Kenntnisse in einer 2. Fremdsprache (vgl. § 73, Absatz 1) |
Dokumentation | Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife |
Fundstelle | § 73 Abs.8; §§ 74-76 FOBOSO |