Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte
Fachakademie | Unterschiedliche Voraussetzungen – je nach Fachakademie |
Prüfung | Absolventen von Fachakademien bestimmter Ausbildungsrichtungen können an einer Ergänzungsprüfung teilnehmen. Wer sie besteht, ist zum Studium an einer Fachhochschule berechtigt. |
Dokumentation | Berechtigung zum Studium an einer Fachhochschule |
Fundstelle |
IHK-Weiterbildung | Je nach Lehrgang unterschiedliche Voraussetzungen |
Prüfung | Prüfung vor der IHK |
Dokumentation | |
Fundstelle |
Allg. Hochschulzugang für Absolventen und Absolventinnen einer beruflichen Fort- oder Weiterbildungsprüfung |
Auch qualifizierte Berufstätige können in Bayern studieren. Zum Wintersemester 2009/2010 wurden die Zugangsmöglichkeiten erheblich erweitert. So wird nunmehr folgenden Personen der allgemeine Hochschulzugang eröffnet, sofern ein Beratungsgespräch an der Hochschule absolviert wurde:
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Prüfung | |
Dokumentation | |
Fundstelle | QuaV § 29 |
Fachgebundener Hochschulzugang für qualifzierte Berufstätige |
Voraussetzungen:
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Prüfung | |
Dokumentation | |
Fundstelle | QuaV § 30 |