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Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte

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Fachakademie  Unterschiedliche Voraussetzungen – je nach Fachakademie
Prüfung  Absolventen von Fachakademien bestimmter Ausbildungsrichtungen können an einer Ergänzungsprüfung teilnehmen. Wer sie besteht, ist zum Studium an einer Fachhochschule berechtigt.
Dokumentation  Berechtigung zum Studium an einer Fachhochschule
Fundstelle  

 

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IHK-Weiterbildung  Je nach Lehrgang unterschiedliche Voraussetzungen
Prüfung  Prüfung vor der IHK
Dokumentation  
Fundstelle  

 

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Allg. Hochschulzugang für Absolventen und Absolventinnen einer beruflichen Fort- oder Weiterbildungsprüfung

Auch qualifizierte Berufstätige können in Bayern studieren. Zum Wintersemester 2009/2010 wurden die Zugangsmöglichkeiten erheblich erweitert. So wird nunmehr folgenden Personen der allgemeine Hochschulzugang eröffnet, sofern ein Beratungsgespräch an der Hochschule absolviert wurde:

  • Meisterinnen und Meistern
  • Absolventinnen und Absolventen einer gleichgestellten beruflichen Fortbildungsprüfung
  • Absolventinnen und Absolventen einer Fachschule oder Fachakademie
Prüfung  
Dokumentation  
Fundstelle  QuaV § 29

 

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Fachgebundener Hochschulzugang für qualifzierte Berufstätige

Voraussetzungen:

  • erfolgreicher Abschluss einer nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Handwerksordnung, durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich,
  • anschließende mindestens dreijährige hauptberufliche Berufspraxis in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich,
  • Absolvierung eines Beratungsgesprächs an der Hochschule, an der das Studium aufgenommen werden soll, und
  • jeweils nach Angebot der Hochschule Bestehen einer besonderen Hochschulprüfung (Hochschulzugangsprüfung) oder nachweislich erfolgreiche Absolvierung eines Probestudiums von mindestens zwei Semestern.
Prüfung  
Dokumentation  
Fundstelle  QuaV § 30